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BEITRAGSORDNUNG
 



A) Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig inkl. 19 % Mwst. EUR 12,00. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahmegebühr des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben.

B) Jahresbeitrag

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus




 
dem auf der Lohnsteuerkarte des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn
dem jährlichen Gesamtbetrag der Renten, Versorgungsbezüge, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen,
den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie
den Einnahmen aus Kapitalvermögen



 

Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1.-4. genannten Einnahmen zusammengerechnet.




 
Beitrags-
klasse 
Bemessungsgrundlage
in EUR 
Mitgliedsbeitrag in
EUR inkl. 19% Mwst. 
bis 8.000,--  45,00 
8.001 bis 16.000  67,00 
16.001 bis 25.000  84,00 
25.001 bis 37.000  108,00 
37.001 bis 50.000  142,00 
50.001 bis 75.000  181,00 
75.001 bis 100.000  232,00 
100.000 bis 125.000  294,00 
ab 125.000  359,00 



 



C) Beitragserhebung

Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein gemäß §7 II der Satzung per Lastschriftverfahren eingezogen.




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