Die Bezeichung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach einem aufwändigen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanz- direktion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind.
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der gesetzlichen Beratungs- befugnis für die eigenen Vereinsmitglieder. Details hierzu finden Sie in der Rubrik "Leistungen".
Da ein Lohnsteuerhilfeverein nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung, sondern nur nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeitet, zahlt jedes Mitglied lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten.
Die Beratungstätigkeiten für die Arbeitnehmer erfolgt in örtlichen Beratungs- stellen. Jede Beratungsstelle hat eine/n verantwortliche/n Beratungsstellen- leiter/in, der/die hierzu von der zuständigen Oberfinanzdirektion persönlich bestellt werden muss. Hinsichtlich der Bestellung gelten strenge persönliche wie auch fachliche Anforderungen.
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