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ALLGEMEINES

Lohnsteuerhilfeverein - Was ist das?

Die Bezeichung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter
Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach
einem aufwändigen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanz-
direktion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind.

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern
zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der gesetzlichen Beratungs-
befugnis für die eigenen Vereinsmitglieder. Details hierzu finden Sie in der
Rubrik "Leistungen".

Da ein Lohnsteuerhilfeverein nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung,
sondern nur nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeitet, zahlt jedes Mitglied
lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten
Mitgliedsbeitrag. Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten.

Die Beratungstätigkeiten für die Arbeitnehmer erfolgt in örtlichen Beratungs-
stellen. Jede Beratungsstelle hat eine/n verantwortliche/n Beratungsstellen-
leiter/in
, der/die hierzu von der zuständigen Oberfinanzdirektion persönlich
bestellt werden muss. Hinsichtlich der Bestellung gelten strenge persönliche
wie auch fachliche Anforderungen.




Lohnsteuerberatungsverbund e.V.

Ich bin für den Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Waldsassen tätig. Informationen übet den Lohnsteuerhilfeverein und seine Beratungsstellen können Sie unter : www.steuerverbund.de jederzeit nachlesen.




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